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Auch hier verfüge ich über Praxiserfahrung auch im Prozessbereich. Falls Sie von einer Kündigung betroffen sind, müssen Sie schnell abklären lassen, wie es weiter gehen soll. Dies liegt daran, dass die Fristen des Kündigungsschutzgesetzes für die Klageerhebung sehr kurz sind (drei Wochen ab Kündigungszugang). Dies ist wenig Zeit. Notfalls muss also geklagt werden um die Frist zu wahren und dann die weitere Prüfung erfolgen, ob das Kündigungsschutzgesetz zutrifft und ob die Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Bereich zahlt bis zur ersten Instanz jede Seite Ihren Anwalt selbst und ggf. die Hälfte der Gerichtskosten des Arbeitsgerichts. Hier ist es also wichtig zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung einsteht.

Für den Prozess selbst gibt es Prozesskostenhilfe für die mittellose Partei, bei Erfolgsaussicht bzw. schon dann, wenn der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist. Für die außergerichtliche anwaltliche Unterstützung ist Beratungshilfe zu beantragen, wenn Mittellosigkeit besteht.

Falls Sie hier Beratungs- und ggf. Vertretungsbedarf haben können Sie sich gern an mich wenden, dies gilt auch, wenn andere Bereiche des Arbeitsrechts betroffen sein sollten, wie beispielsweise Abmahnung oder gar Mobbing am Arbeitsplatz.